Lohnsteuerrechner

Wieviel Steuern müssen Sie bei Ihrem Gehalt zahlen? Unser Lohnsteuerrechner zeigt es Ihnen in allen Details. Einfach den Bruttolohn eintragen und erfahren, wieviel Netto am Monats- oder Jahresende übrig bleibt:
Brutto-Netto-Rechner
Bei den meisten Stellenangeboten wird - wenn überhaupt - der Stundenlohn oder das monatliche Gehalt als Bruttogehalt genannt. Dies liegt daran, dass für jeden Mitarbeiter am Ende unterschiedlich viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Mit unserem Lohnsteuerrechner können Sie schnell ausrechnen, wie viel netto für Sie übrig bleibt und wie hoch die Abgaben ausfallen. So können Sie sofort sehen, ob beim angebotenen Monatsgehalt oder Stundenlohn am Ende netto genug übrig bleibt um davon leben zu können. Weiterhin können Sie so bei Vorstellungsgesprächen und Gehaltsverhandlungen im Voraus ausrechnen, wie hoch das gewünschte Bruttogehalt sein muss, damit der Nettowunschbetrag herauskommt.

Welche Angaben sind für den Lohsteuerrechner wichtig?

Der wichtigste Punkt ist die Steuerklasse: Ein alleinstehender unabhängiger Single zahlt in der Steuerklasse 1 wesentlich mehr als ein verheirateter Angestellter mit Kindern. Die eigene Steuerklasse finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerkarte. Auch Freibeträge fließen in die Berechnung der Lohnsteuer mit ein, zum Beispiel der Kinderfreibetrag nach §32 oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kirchensteuer: Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche entrichten jährlich einen bestimmten Betrag an ihre Kirche, der sich am Bruttolohn orientiert. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Kirchensteuersatz bei 8% der Lohnsteuer, in den anderen Bundesländern bei 9%.
Brutto-Netto-Gehaltsrechner

Wie wird der Nettolohn errechnet?

Unser Lohnsteuerrechner erfasst natürlich nicht nur die steuerlichen Abzüge vom Bruttolohn, sondern automatisch auch die Sozialabgaben. Diese setzen sich bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern aus den Beiträgen zur Krankenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung zusammen. Die Kosten für diese Abgaben werden jeweils zur Hälfe von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern getragen. Lediglich bei der gesetzlichen Krankenversicherung wurde der Arbeitgeberanteil im Januar 2011 gedeckelt. Grob gesagt, zahlt jeder Arbeitnehmer rund 20% seines Bruttolohns an die Sozialversicherungen und weitere 20% als Steuern ans Finanzamt. Haben Sie also gerade im Bewerbungsgespräch keinen Lohnsteuerrechner zur Hand, können Sie den Nettolohn auch im Kopf ausrechnen, in dem Sie vom angebotenen Bruttolohn etwa 40% abziehen.

schreibt regelmäßig für UmfragenVergleich.

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