Minijobs für Schüler

Das Problem kennt jeder, wenn Kinder zu Jugendlichen werden: Die Ansprüche steigen und das Taschengeld reicht dafür immer weniger aus. Am unwohlsten fühlen sich die Schüler selbst in dieser Situation. Denn keiner ist gern abhängig von familiären Spenden, und der mittellose Zustand steht im direkten Widerspruch zu dem neu entdeckten Selbstbewusstsein, das für Teenager so wichtig ist.

Allein zu entscheiden, wofür man welche Mittel einsetzt, deckt sich schlecht mit der Notwendigkeit, bei den geringsten Ausgaben schon „knapsen“ zu müssen. Moderne Elektronik oder andere Sachen, die etwas teurer sind, aber unbedingt „dazu gehören“, rücken dann in weite, unerreichbare Ferne.


Minijob für Schüler - als babysitter

Wenn Schüler ihren Eltern in dieser Situation einen Minijobs kommen, sollten diese auch die Vorstellungen ihres Kindes ernst nehmen. Denn es handelt sich um nichts weniger als das Angebot, sich um eigene Belange selbst kümmern zu wollen. Die Eltern hätten damit schon einmal ein wichtiges Erziehungsziel erreicht. Allerdings sollten sie ihren Schützling beraten, was für eine Tätigkeit in Frage kommt. Minijobs gibt es viele, aber was eignet sich für welches Alter?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Einen großen Teil der Überlegungen regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz, denn Kinderarbeit ist in Deutschland verboten. Hier ist auch vorgeschrieben, dass die Jugendlichen die Einwilligung ihrer Eltern für eine bezahlte Tätigkeit benötigen. Eltern sollte diese Einwilligung immer in Relation der gesetzlichen Vorschriften mit der Leistungsfähigkeit ihres Kindes sehen. Denn zwischen 13 und 18 Jahren sind die Entwicklungssprünge enorm.

Der Gesetzgeber hat entsprechend die Jobs für Schüler in zwei generelle Kategorien eingeteilt: Tätigkeiten für Schüler zwischen 13 und 15 Jahren, und Arbeiten, die ab dem 16. Lebensjahr verrichtet werden dürfen.

Für die Jüngeren kommt nur eine leichte und für Kinder geeignete Tätigkeit bis zu fünf Mal in der Woche in Frage. Das Maximum wird durch die Ferienarbeitszeit geregelt. Ein Ferienjob kann bis zu vier Wochen andauern, dann ist das Zeitkontingent ausgeschöpft. Auf Grund Geringfügigkeit im zeitlichen Umfang und beim Verdienst ist diese Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig. Als Beispiele nennt das Gesetz das Austragen von Zeitungen oder Botengänge.

Ab dem 16. Lebensjahr sind Kinder in Deutschland offiziell nicht mehr schulpflichtig. Dann können sie auch täglich acht Stunden eingesetzt werden. Dafür gelten der Rahmen einer 40-Stunden-Woche sowie eine zeitliche Begrenzung, die den Einsatz des Jugendlichen vor 6 Uhr und nach 20 Uhr verbietet. Ein solches Beschäftigungsverhältnis darf jedoch nicht länger als 8 Wochen dauern. Es wird rechtlich behandelt wie ein kurzfristiges Beschäftigtenverhältnis und ist daher auch versicherungspflichtig. Das Gesetz lässt hier die üblichen Minijobs gelten. Damit ist auch der Verdienst, der über 400 Euro im Monat hinaus erzielt wird, in der Steuererklärung in der Familie auszuweisen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Für die 13 – 15 Jährigen ist das Austragen von Werbemitteln ein attraktiver Job. Hierzu muss man sich allerdings bei den lokalen Agenturen regelmäßig bewerben, um in die engere Wahl zu kommen. Auch das Regalfüllen in den Supermärkten ist eine gute Erwerbsquelle. Viele Handelseinrichtungen achten aber auch darauf, dass ihre eingesetzten Schüler nicht zu jung aussehen. Für ausgeprägte technische Fähigkeiten bieten sich Handwerksbetriebe an, wobei die Frage des Arbeitsschutzes eine wichtige Rolle spielt. Schüler bis 15 Jahre dürfen nicht an Maschinen eingesetzt werden.

Viele Internet-Surfer in diesem Alter haben sich bereits die Möglichkeiten im Web erschlossen. Als Clickworker oder als Umfrageteilnehmer können sie hier kleine Einnahmen generieren, die jedoch in der Regel viel niedriger als bei einem Minijob ausfallen.

Ab dem 16. Lebensjahr hat man es zuweilen schon mit kleinen IT-Spezialisten zu tun, die ihre Kenntnisse im Web verwerten können. Der lukrativste Job offline ist jedoch die Tätigkeit als Promoter, mit der sich auch über 20 Euro in der Stunde verdienen lassen. Werbeagenturen setzen gern auf die frische Wirkung und sympathische Ausstrahlung von Jugendlichen, um ihre Botschaften an die Verbraucher zu bringen. Kritisch wird es nur bei Langzeiteinsätzen, z.B. bei Volksfesten, oder wenn es in den Abend geht. 20 Uhr ist Schluss, so schreibt es das Gesetz vor.

Als Aushilfen im gastronomischen Bereich ist die Gefahr, diese Regel zu verletzen, besonders groß. In Baumärkten und beim Discounter dagegen sind Schüler ab dem 16. Lebensjahr gern gesehene Helfer, die sogar nach entsprechender Einarbeitung an die Kasse gesetzt werden.
Für alle interessierten Jugendlichen stehen im Internet Jobbörsen bereit, die eine Vielzahl von Minijobs für Schüler ausweisen.

Taschengeld erhöhen

Wem das Taschengeld nicht reicht, kann durchaus gute Angebote finden, dieses aufzubessern. Aber die Abstimmung mit den Eltern und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind immer eine wesentliche Voraussetzung.

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