Wer darf in einem Schülerjob arbeiten?
Zum Schutz vor Kinderarbeit und zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer gibt es in Deutschland klare Gesetze, die es bei Jobs für Schüler zu beachten gilt. Am Wichtigsten sind dabei die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Jobs für Schüler zwischen 13 und 15 Jahren
Schülerinnen und Schüler zwischen 13 und 15 Jahren dürfen zwar noch nicht mit Arbeitsvertrag beschäftigt werden, können aber sogenannten leichten Arbeiten nachgehen. Dazu zählen kleinere Botengänge, Ferienjobs und Schnupperarbeit. Die tägliche Arbeitszeit darf dabei jedoch nicht mehr als 2 Stunden betragen und die Arbeitszeit darf nicht zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr morgens oder am Wochenende liegen. Mögliche Jobs für junge Schüler sind zum Beispiel Zeitungen austragen oder Nachhilfe geben.
Zwischen 15 und 18 Jahren
Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, darf deutlich mehr arbeiten als jüngere Jugendliche. Schülerjobs dürfen in diesem Alter fünf Werktage pro Woche mit einer Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden pro Woche umfassen. Allerdings dürfen die Jobs pro Kalenderjahr nur 4 Wochen lang ausgeführt werden und die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends liegen. Zwischen einzelnen Arbeitsschichten muss eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden eingehalten werden. Schüler ab 15 können beispielsweise kassieren oder verkaufen.
Ab 18 Jahren
Schülerinnen und Schüler gelten mit 18 Jahren als volljährig und fallen daher nicht mehr unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Ab einem Alter von 18 Jahren dürfen daher auch längerfristige Jobs oder zum Beispiel die sogenannten 400-Euro-Jobs angenommen werden.
Schülerjobs von zu Hause aus
Schüler, die nicht nur während der Ferien, sondern auch in der Schulzeit jobben möchten, können auch mit Heimarbeit ihr Taschengeld aufbessern. Zu diesem Zweck bietet sich zum Beispiel die Teilnahme an Online-Umfragen oder Produkttests, dem Verfassen von Artikeln oder auch die Gestaltung von Internetseiten an – je nach Interesse und Vorkenntnissen.Regelungen zu Steuern und Versicherungsschutz
Bezüglich der Versicherung müssen Schüler sich während der Jobs für Schüler keine Sorgen machen, da die Schüler über den Arbeitgeber versichert werden. Ob Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, hängt in erster Linie von der Art des Arbeitsverhältnisses ab. Bei Jobs für Schüler, die maximal 50 Tage pro Jahr oder höchstens 2 Monate am Stück dauern, werden keine Beiträge fällig. Auch bei der Steuer müssen Freibeträge eingehalten werden. Jugendliche, die einen Schülerjob haben, dürfen maximal 400 Euro pro Monat verdienen, ohne dass Steuern fällig werden. Bei einem Einkommen von mehr als 400 Euro pro Monat müssen Lohn- und Kirchensteuer gezahlt werden.Einfluss des Jobs für Schüler auf sonstige Leistungen
Wenn die Eltern des Schülers Hartz IV beziehen, darf in den Schulferien ein Einkommen von bis zu 1200 Euro erzielt werden, ohne dass die Eltern eine Kürzung zu befürchten haben. Bei einem regelmäßigen Einkommen hingegen sind 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei. Ein höheres Einkommen führt zu Kürzungen des Hartz IV Satzes. Anders verhält es sich beim Arbeitslosengeld I; in diesem Fall ist der Verdienst aus Jobs für Schüler gänzlich anrechnungsfrei.Hartz IV | Arbeitslosengeld I | Kindergeld | |
---|---|---|---|
Maximalbetrag | 100 € / Monat | Keine Grenze | 8000 € / Jahr |
Auch das Kindergeld kann durch Jobs für Schüler gefährdet werden, wenn eine bestimmte Grenze überschritten wird. Der Freibetrag liegt im Schnitt bei 8000 Euro pro Jahr. Normalerweise wird diese Grenze durch Schüler- oder Ferienjobs allerdings nicht überschritten, sodass Schüler selten Gefahr laufen, den Anspruch auf das Kindergeld zu verlieren.
